Neuer Präsidialerlass legt die offiziellen Feiertage in Syrien für das Jahr 2025 fest

Präsident Ahmad al-Shara hat heute den Erlass Nr. (188) für das Jahr 2025 erlassen, der die offiziellen Feiertage in der Arabischen Republik Syrien festlegt und die Tage, an denen die Arbeitnehmer, die den Bestimmungen des Grundgesetzes für die Arbeitnehmer im Staat Nr. (50) von 2004 unterliegen, Anspruch auf eine vollständig bezahlte Freizeit haben.
Im Text des Erlasses wird festgelegt, dass die anerkannten Feiertage und offiziellen Feiertage wie folgt sind:
Eid al-Fitr: drei Tage
Eid al-Adha: vier Tage
Neujahrstag (islamisch): ein Tag
Geburtstag des Propheten Muhammad: ein Tag
Neujahrstag (1. Januar): ein Tag
Weihnachten für alle christlichen Konfessionen (25. Dezember): ein Tag
Mutterschaftstag (21. März): ein Tag
Tag der Befreiung (17. April): ein Tag
Ostern für die orientalischen christlichen Konfessionen: ein Tag
Ostern für die westlichen christlichen Konfessionen: ein Tag
Tag der Arbeit (1. Mai): ein Tag
Tag der Befreiung (8. Dezember): ein Tag
Tag der syrischen Revolution (18. März): ein Tag
Der Erlass sieht vor, die Art der Arbeit der Stellen zu berücksichtigen, die während der Feiertage eine Fortsetzung der Arbeit erfordern, gemäß den Bestimmungen des Artikels (43) des Grundgesetzes für die Arbeitnehmer im Staat, wobei eine spätere Mitteilung zur Festlegung der Feiertage, die im Text nicht genannt wurden, erlassen wird.
Der neue Erlass hebt auch den Erlass Nr. 474 von 2004 und dessen Änderungen sowie alles, was seinen Bestimmungen widerspricht, auf und bestätigt, dass der Erlass veröffentlicht und denjenigen mitgeteilt wird, die für seine Umsetzung erforderlich sind.