Der Minister für Verwaltungsentwicklung leitet die Sitzung des Ausschusses zur Verlängerung des Dienstes zur Prüfung der Verlängerungsanträge gemäß beruflichen Kriterien

Der Minister für Verwaltungsentwicklung, Mohammad Hassan Al-Sakaf, leitete am Montag die Sitzung des Ausschusses, der gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 42 von 2025 gebildet wurde, im Rahmen seiner zweiten Sitzung zur Prüfung der Anträge auf Verlängerung des Dienstes von Mitarbeitern in öffentlichen Einrichtungen, die das gesetzliche Alter erreicht haben.
Während der Sitzung prüfte der Ausschuss eine Reihe von vorgelegten Verlängerungsanträgen, die "gemäß den festgelegten Kriterien und in Übereinstimmung mit den Funktionen und spezifischen Zuständigkeiten" bewertet wurden. Aus dieser Bewertung resultierten Entscheidungen zu mehreren Fällen, wobei "die Koordination mit den zuständigen Stellen fortgesetzt wird, um über die verbleibenden Anträge zu entscheiden".
Der Ausschuss bekräftigte sein Engagement, diese Anträge "gemäß einem klaren und transparenten Verfahren" weiter zu bearbeiten, mit einem Fokus auf "die staatlichen Bestrebungen zur Verlängerung in seltenen Fachgebieten und spezifischen Funktionen, die einen Mehrwert in den öffentlichen Einrichtungen darstellen, um die Effizienz zu steigern und die Nachhaltigkeit der institutionellen Leistung zu gewährleisten".
Diese Sitzung folgt darauf, dass der Ausschuss in seiner ersten Sitzung eine Reihe von beruflichen und objektiven Kriterien angenommen hat, um ein Gleichgewicht zwischen zwei Hauptzielen zu erreichen: "Die öffentliche Verwaltung mit jungen Talenten zu bereichern und die spezialisierten Erfahrungen zu bewahren, die ein wichtiges Wissensgut in den öffentlichen Einrichtungen darstellen".
Der Ausschuss zur Verlängerung des Dienstes ist gemäß dem Gesetzesdekret, auf dessen Grundlage er gebildet wurde, "zuständig für die Festlegung der notwendigen Kriterien und Grundlagen zur Entscheidung über die Anträge von Staatsangestellten nach Erreichen des sechzigsten Lebensjahres und legt die Kriterien und Funktionen fest, für die die Inhaber einen Verlängerungsantrag stellen dürfen".