Die syrische Zentralbank: Vorbereitung des Entwurfs der Durchführungsbestimmungen des Gesetzes über Investitionsbanken zur Einleitung einer neuen Finanzphase

Die syrische Zentralbank hat die Fertigstellung des Entwurfs der Durchführungsbestimmungen des Gesetzes über Investitionsbanken Nr. (56) von 2010 bekannt gegeben, in einem Schritt, den der Gouverneur der Bank, Abdul Qadir Al-Hosri, als "eine qualitative Veränderung auf dem Weg zur Entwicklung des Finanz- und Bankensystems in Syrien und zur Deckung des Finanzbedarfs für den Wiederaufbau" bezeichnete.
Al-Hosri erklärte in einem Beitrag auf seiner persönlichen Facebook-Seite, dass das Gesetz einen Wendepunkt bei der Regulierung und Lizenzierung von Investitionsbanken darstellt und zur Stärkung des nationalen Investitionsumfelds beiträgt, um mit den regionalen und internationalen Veränderungen im Bereich der Finanzdienstleistungen in Einklang zu stehen.
Er wies darauf hin, dass das Gesetz und seine Durchführungsbestimmungen darauf abzielen, die Tätigkeit der Investitionsbanken gemäß den besten Praktiken und internationalen Standards zu organisieren und dem Finanzsektor zu ermöglichen, eine aktive Rolle bei der Finanzierung von Entwicklungsprojekten und dem Wiederaufbau zu spielen, während ein Gleichgewicht zwischen der Förderung privater Investitionen und der Gewährleistung von Aufsicht und institutioneller Transparenz erreicht wird, sowie den Schutz der Investoren zu stärken und die Prinzipien guter Unternehmensführung zu festigen.
Al-Hosri bestätigte, dass die Veröffentlichung der Durchführungsbestimmungen und anschließend die Lizenzierung der Investitionsbanken in Syrien einen strategischen Schritt zum Aufbau einer modernen Wirtschaft darstellen wird, die auf Investitionen, Transparenz und Rechenschaftspflicht basiert, und den Weg für eine neue Phase des Wirtschaftswachstums und der nachhaltigen Entwicklung ebnen wird, was die Position des Landes als aktives Finanz- und Investitionszentrum in der Region stärkt.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. (56) wird die Investitionsbank als eine Finanzinstitution definiert, die darauf abzielt, die Investitionstätigkeit des privaten Sektors zu finanzieren und zur Finanzierung von Projekten des wirtschaftlichen öffentlichen Sektors beizutragen, sowie Beratungsdienste anzubieten und bei der Gründung von Unternehmen zu helfen, innerhalb der im Gesetz festgelegten Rahmenbedingungen.
Das Gesetz legt auch das Mindestkapital der Investitionsbank auf zwanzig Milliarden syrische Pfund fest, wobei eine Erhöhung des Anteils der juristischen Personen, die auf die Tätigkeiten der Bank spezialisiert sind — unabhängig von ihrer Nationalität — auf bis zu 49% des Kapitals durch einen Beschluss des Ministerrats auf Vorschlag des Währungs- und Kreditrats erlaubt ist, wobei die Beiträge von Arabern, Ausländern und nicht ansässigen Syrern in ausländischer Währung zu leisten sind.