Öffnung der Einspruchsfrist nach Bekanntgabe der vorläufigen Ergebnisse der Wahlen zum Volksrat Syriens

Die oberste Wahlkommission Syriens hat heute die vorläufigen Ergebnisse der Wahlen in verschiedenen Provinzen bekannt gegeben und die Öffnung der Einspruchsfrist für alle Kandidaten und Interessierten angekündigt.
Die Kommission erklärte, dass die Einsprüche alle Phasen des Wahlprozesses umfassen, von der Werbung über die Stimmabgabe bis zur Stimmenauszählung, und dass sie bis zum Ende der offiziellen Arbeitszeit am Montag, den 6. Oktober 2025, vor der Einspruchskommission in jeder Provinz eingereicht werden können.
An diesen Wahlen haben 1578 Kandidaten teilgenommen, die auf 50 Wahlkreise in ganz Syrien verteilt sind, darunter etwa 14 % Frauen, die um Sitze im Volksrat konkurrieren.
Die Kommission betonte, dass diese Maßnahmen im Rahmen der Gewährleistung von Transparenz und dem Recht auf Überprüfung der Ergebnisse für alle, die an dem Wahlprozess interessiert sind, erfolgen.