Das saudische Innenministerium kündigt strenge Maßnahmen für die Pilgersaison 2026 und die Regelung des Zugangs nach Mekka an

Maßnahmen des saudischen Innenministeriums zur Regelung des Zugangs nach Mekka während der Pilgersaison 2026
Das saudische Innenministerium hat heute, am 13. April 2026, eine Reihe neuer Maßnahmen angekündigt, um sich auf die Pilgersaison vorzubereiten, die darauf abzielen, die Sicherheit der Pilger zu gewährleisten und einen reibungslosen Ablauf der Rituale zu garantieren.
Das Ministerium erklärte, dass ab dem 18. April 2026 alle Bewohner, die nach Mekka einreisen möchten, offizielle Genehmigungen von den zuständigen Behörden benötigen.
Voraussetzung für offizielle Genehmigungen und Verbot des Zugangs für Unbefugte nach Mekka
Das Ministerium bestätigte, dass der Zugang für Bewohner nach Mekka ohne offizielle Genehmigung verboten ist, mit Ausnahme bestimmter Gruppen, die einen Wohnsitzausweis aus Mekka, eine Pilgergenehmigung oder eine Arbeitsgenehmigung in den heiligen Stätten besitzen, die elektronisch über die Plattform "Absher Individuals" und das Portal "Muqeem" in Zusammenarbeit mit der Plattform "Tasreeh" ausgestellt werden.
Festlegung des letzten Abreisedatums für Umrah-Pilger vor der Pilgersaison 2026
In diesem Zusammenhang legte das Innenministerium den Samstag, den 1. Dhul-Qi'dah 1447, entsprechend dem 18. April 2026, als letztes Abreisedatum für die Ankommenden mit einem Umrah-Visum fest, im Rahmen der organisatorischen Maßnahmen für die Pilgersaison.
Aussetzung der Ausstellung von Umrah-Genehmigungen über die Plattform Nusuk bis zum Ende der Pilgersaison
Das Ministerium kündigte die Aussetzung der Ausstellung von Umrah-Genehmigungen über die Plattform "Nusuk" für Bürger, Staatsangehörige der Golfkooperationsländer und Bewohner im Königreich sowie für Inhaber anderer Visa an, beginnend am 18. April 2026 bis zum 31. Mai 2026, entsprechend dem 14. Dhul-Hidscha 1447.
Verbot des Zugangs für Visuminhaber nach Mekka, mit Ausnahme des Pilgervisums
Das Innenministerium betonte das Verbot des Zugangs oder Aufenthalts für Inhaber aller Arten von Visa in Mekka ab dem 18. April 2026, mit Ausnahme derjenigen, die ein Pilgervisum erhalten haben, im Rahmen der Regelung des Verkehrs in der heiligen Stadt während der Saison.
Aufruf zur Einhaltung der Anweisungen und Warnung vor rechtlichen Konsequenzen
Das saudische Innenministerium rief alle Personen auf, die Anweisungen zur Regelung der Pilgersaison einzuhalten und mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten, um die Sicherheit und das Wohl der Gäste des Allmächtigen zu gewährleisten, und betonte, dass Verstöße gegen diese Maßnahmen rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen werden.