Deutschland: Ermittlungen gegen einen syrischen Mann wegen Beleidigung, Bedrohung und Verstoß gegen die Überwachungsauflagen.

Die deutsche Polizei hat eine Untersuchung gegen einen 46-jährigen syrischen Staatsbürger in der Stadt "Mühldorf am Inn" eingeleitet, nachdem er in einen verbalen Streit mit einem 17-jährigen syrischen Mädchen verwickelt war, dem er aufgrund seiner als "unangemessen" empfundenen Kleidung beleidigende und gewalttätige Drohungen gemacht hatte, während des Ramadan.
Laut deutschen Polizeiberichten brach der verbale Streit zwischen dem Mann und dem Mädchen vor dem Bahnhof der Stadt am Mittwochnachmittag (19. März) aus, wobei der Mann das Mädchen mit beleidigenden Ausdrücken wie "Hure" und "Schlampe" beschrieb und damit drohte, sie zu schlagen und zu treten. Der Vorfall wurde von Passanten und dem Opfer selbst gefilmt.
Nachdem gegen 16:30 Uhr eine Meldung eines Bürgers eingegangen war, begab sich die deutsche Polizei zum Ort des Geschehens und konfrontierte beide Parteien.
Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten mehrere Flaschen mit hochprozentigem Alkohol in seiner Tasche, und es stellte sich heraus, dass sein Alkoholgehalt im Atem 2,25 Promille betrug, was darauf hindeutet, dass er zum Zeitpunkt des Vorfalls betrunken war.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann eine Vielzahl von Vorstrafen hat, darunter Diebstahl, körperliche Gewalt, sexuelle Belästigung und Angriffe auf Polizeibeamte.
Der Mann wurde zuvor zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, und es wurde eine Verhaltensüberwachung gemäß § 68 b des deutschen Strafgesetzbuches angeordnet, die ihn daran hindert, während der Überwachungszeit Alkohol oder Drogen zu konsumieren.
Der Mann steht nun wegen Beleidigung, Bedrohung und Verstoß gegen die Überwachungsauflagen vor strafrechtlichen Maßnahmen, und es wird erwogen, seine Überwachungszeit aufgrund der Verletzung ihrer Bedingungen aufzuheben.
Die deutsche Polizei führt derzeit umfangreiche Ermittlungen zu dem Vorfall durch, unter Berücksichtigung der Vorstrafen des Mannes und seiner wiederholten Gesetzesverstöße.