Al-Shar' genehmigt das vorläufige Wahlsystem für den syrischen Volksrat

Der syrische Präsident Ahmad al-Shar' hat das Dekret Nr. (143) aus dem Jahr 2025 erlassen, das die Genehmigung des vorläufigen Wahlsystems für den Volksrat vorsieht, das eine Reihe von Bedingungen und Einschränkungen für die Kandidatur enthält.
Nach dem Wortlaut des Dekrets, das von der offiziellen Nachrichtenagentur (SANA) veröffentlicht wurde, verbietet das Wahlsystem die Kandidatur von Gouverneuren und ehemaligen Ministern, und es ist auch Personen, die für die Abspaltung plädieren oder sich auf ausländische Unterstützung stützen oder mit dem vorherigen Regime verbunden sind, untersagt, für das neue Parlament zu kandidieren.
Das Dekret enthält auch wichtige Definitionen im Zusammenhang mit dem Wahlprozess, wobei Artikel eins festlegt, dass die oberste Wahlkommission, die in Damaskus angesiedelt ist, die Durchführung des Wahlprozesses überwacht und dessen Integrität und Unabhängigkeit gewährleistet, während die Unterkommissionen die Wahlen auf Ebene der Wahlkreise verwalten.
Das Dekret definiert auch "die wahlberechtigte Körperschaft", "die Beschwerdekommission", "den Wahlkreis" und "das Wahllokal", sowie die Begriffe "Wähler" und "Kandidat".
Gemäß Artikel zwei besteht der Volksrat aus 210 Mitgliedern, von denen zwei Drittel nach dem neuen System gewählt werden, während die Sitze entsprechend der Bevölkerungsverteilung auf die Gouvernements verteilt werden.
Artikel fünf legt fest, dass die Anzahl der Mitglieder der wahlberechtigten Körperschaft in jedem Wahlkreis der Anzahl der für ihn vorgesehenen Sitze multipliziert mit fünfzig entspricht, wobei die Mindestanzahl an Wählern dreißig betragen muss.
Das Dekret sieht auch die Bildung eines rechtlichen Ausschusses zur Unterstützung der Arbeit der obersten Wahlkommission vor, neben Unterkommissionen, die die detaillierte Aufsicht über den Wahlprozess übernehmen.