Syrisches Informationsministerium legt Bedingungen für die Erlangung einer Lizenz für einen Fernsehsender und eine Online-Plattform fest

Das Ministerium erklärte in einer Erklärung, die es auf seinen offiziellen Konten in sozialen Medien veröffentlichte, dass ein Antragsteller für die Lizenzierung eines Fernsehsenders syrischer Staatsbürger sein muss oder gleichgestellt ist und entweder einen Universitätsabschluss besitzt oder über mindestens fünf Jahre Erfahrung im Bereich Medien verfügt.
Das Ministerium forderte die Bildung eines Verwaltungsrates für den Sender, der aus mindestens drei syrischen Personen bestehen sollte, darunter der Vorsitzende des Rates, und dass alle drei über einen Universitätsabschluss verfügen oder Erfahrung im Bereich Medien haben müssen.
Das Ministerium legte fest, dass der Sender über einen Sitz verfügen oder einen mit mindestens 160 Quadratmetern ausgestatteten Mietraum mit der erforderlichen Infrastruktur und Ausstattung besitzen muss, und dass eine Gebühr in Höhe von zwanzigtausend US-Dollar für neue Lizenzen zu entrichten ist, sowie die Hälfte des Betrags für die Verlängerung der Lizenzen oder den entsprechenden Betrag in syrischer Währung bei Abschluss der Lizenzverfahren im Zentralbank hinterlegt werden muss.
Das Ministerium betonte auch die Verfügbarkeit qualifizierten Personals für den Betrieb des Senders, die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften in Syrien und die Festlegung einer Lizenzdauer von fünf Jahren, die verlängerbar ist.
Hinsichtlich der Lizenzierung einer Online-Plattform forderte das Ministerium, dass der Lizenzinhaber syrischer Staatsbürger oder gleichgestellt sein muss und dass der Antrag vom Eigentümer der Plattform oder seinem rechtlichen Vertreter eingereicht werden muss, wobei der Name der Plattform und eine Kopie ihrer Satzung angegeben werden müssen, sowie die Notwendigkeit eines eigenen Büros und qualifizierten Personals.
Das Ministerium betonte, dass der verantwortliche Direktor über einen Universitätsabschluss verfügen oder über fünf Jahre Erfahrung im Bereich Medien verfügen muss und dass auch der Chefredakteur über einen Universitätsabschluss und fünf Jahre Erfahrung im Bereich Medien verfügen muss.
Das Ministerium legte fest, dass eine Gebühr in Höhe von eintausend US-Dollar nur für neue Lizenzen zu entrichten ist, oder die Hälfte des Betrags für die Verlängerung der Lizenzen oder den entsprechenden Betrag in syrischer Währung bei Abschluss der Lizenzverfahren im Zentralbank hinterlegt werden muss.