Syrien.. Die oberste Wahlkommission gibt Anweisungen zur Auswahl der Unterausschüsse bekannt

Organisation der Wahlarbeit gemäß Präsidialdekret und vorübergehenden Regelungen
Die Herausgabe der Anweisungen erfolgte auf der Grundlage des Präsidialdekrets Nr. (66), das die Bildung der obersten Wahlkommission betrifft, und der Bestimmungen des vorübergehenden Wahlgesetzes, das Präsident Ahmad al-Shara gemäß dem Dekret Nr. (143) aus dem Jahr 2025 genehmigt hat.
Die oberste Wahlkommission hat den folgenden Zeitplan für die Durchführung der Phasen zur Auswahl der Unterausschüsse festgelegt:
Bekanntgabe der Vorschläge für die Unterausschüsse: 26. August 2025
Entgegennahme der Einsprüche gegen die Bildung der Unterausschüsse: 27. – 28. August 2025
Entscheidung über die Einsprüche: 29. – 30. August 2025
Veröffentlichung der endgültigen Listen der Unterausschüsse: 31. August 2025
Umfassende Aufsicht und Koordination mit lokalen Akteuren
Die oberste Kommission kündigte auch die Bildung von Aufsichtskommissionen an, um die Durchführung des Wahlprozesses effizient zu gestalten und mit verschiedenen lokalen Akteuren zu koordinieren, um eine optimale Vertretung und Transparenz in allen Phasen der Wahlen zu erreichen.