Iranischer Gesetzgeber: Iran hat das Recht, sich nach den US-Angriffen vom Atomwaffensperrvertrag zurückzuziehen

Der Vorsitzende des Außenpolitikausschusses des iranischen Parlaments, Abbas Golrou, erklärte heute, Sonntag, den 22. Juni, über die Plattform "X", dass Teheran gemäß Artikel 10 des Atomwaffensperrvertrags das gesetzliche Recht hat, sich aus dem Vertrag zurückzuziehen, als Reaktion auf die US-Angriffe, die drei iranische Atomstandorte getroffen haben.
Artikel 10 des Vertrags besagt, dass jedes Vertragsstaat "das Recht hat, sich vom Vertrag zurückzuziehen, wenn es außergewöhnliche Ereignisse sieht, die seine höchsten Interessen gefährden".
Der Generaldirektor der Internationalen Atomenergiebehörde, Rafael Grossi, kündigte heute über "X" an, dass am Montag ein außerordentliches Treffen des Gouverneursrats der Agentur stattfinden wird, um die jüngsten Entwicklungen im Iran zu erörtern. Als Reaktion darauf drohte die iranische Atomenergieorganisation, Grossi über internationale Kanäle zur Rechenschaft zu ziehen.
In einem verwandten Kontext berichtete das iranische Studentennachrichtennetzwerk, dass der Leiter der iranischen Atomenergieorganisation, Mohammad Islami, in einem Schreiben an Grossi betonte, dass Teheran eine internationale Untersuchung der US-Angriffe auf seine Atomstandorte fordert. Der iranische Beamte drängte Grossi, "den US-Angriff zu verurteilen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen", und beschuldigte ihn des "Zögerns und der Komplizenschaft", wobei er betonte, dass der Iran geeignete rechtliche Schritte einleiten werde.
In einer früheren Erklärung bezeichnete der iranische Außenminister, Abbas Araghchi, die US-Angriffe als "eine ernste Verletzung der Charta der Vereinten Nationen, des Völkerrechts und des Vertrags zur Begrenzung der Verbreitung von Atomwaffen", und betonte, dass der Iran "alle Optionen zur Verteidigung seiner Souveränität und seines Volkes offen hält". Araghchi forderte auch ein außerordentliches Treffen des Sicherheitsrats und bezeichnete die Angriffe in einem Beitrag auf "X" als "schreckliche Ereignisse mit dauerhaften Konsequenzen".