Die Vollstreckung des Todesurteils gegen einen Syrer wegen Drogenhandels in Mekka.
May 6, 2025152 AufrufeLesezeit: 1 Minuten
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Die saudischen Behörden haben am Sonntag, dem 4. Mai, das Todesurteil gegen einen syrischen Staatsbürger vollstreckt, der des Schmuggels großer Mengen an Drogenpillen nach Saudi-Arabien schuldig befunden wurde. Gemäß der saudischen Nachrichtenagentur "WAS" wurde das Urteil nach einem umfassenden rechtlichen Verfahren vollstreckt, einschließlich der Bestätigung durch das Oberste Gericht und einer königlichen Anordnung zur Vollstreckung des Urteils. Laut einer Erklärung des Innenministeriums hat der Angeklagte, namens "Ahmed Alaa Al-Din Houri", "Drogenpillen nach Saudi-Arabien geschmuggelt". Die Sicherheitsbehörden konnten den Täter festnehmen, und die Ermittlungen führten zur Anklageerhebung wegen des Verbrechens. Nach seiner Überweisung an das zuständige Gericht wurde ein Urteil gefällt, das die ihm vorgeworfenen Taten bestätigte und die Todesstrafe verhängte. Das Urteil wurde endgültig, nachdem es in Berufung gegangen war und vom Obersten Gericht bestätigt wurde, woraufhin die königliche Anordnung zur Vollstreckung des Urteils erging. Das Urteil wurde am Sonntag, dem 11. Ramadan 1446 n. H., dem 4. Mai 2025 n. Chr., in der Region Mekka vollstreckt. Es sei darauf hingewiesen, dass die Strafen in Saudi-Arabien für bestimmte Verbrechen verhängt werden, die eine Bedrohung für die Sicherheit und den Frieden der Gesellschaft darstellen, einschließlich Drogenverbrechen.