Europäische Union: Aufhebung einiger Sanktionen gegen Syrien.

Die EU-Länder haben heute, am Montag, den 21.02.2025, beschlossen, eine Reihe von Sanktionen gegen Syrien auszusetzen. Die Entscheidung beinhaltet die Aussetzung von Sanktionen im Energie- und Transportsektor sowie die Lockerung der Beschränkungen für finanzielle Transaktionen, die für humanitäre Zwecke und den Wiederaufbau erforderlich sind.
In den Details erklärte eine Erklärung der Europäischen Union, dass die Lockerung der Sanktionen im Energiesektor Transaktionen im Zusammenhang mit Öl, Gas und Strom ermöglicht, was die Energiekrise in Syrien lindern könnte.
Es wurden auch Ausnahmen für das Bankenverbot zwischen syrischen Banken und Finanzinstituten und ihren Gegenstücken in der EU eingeführt, wodurch finanzielle Transaktionen im Energie- und Transportsektor sowie Maßnahmen zur Sicherstellung des Zugangs zu humanitären Hilfsgütern und zur Umsetzung von Wiederaufbauprojekten ermöglicht werden.
Die EU hat beschlossen, 5 syrische Institutionen von der Sanktionsliste zu streichen, die das Einfrieren ihrer Vermögenswerte und das Verbot von Geschäften mit ihnen beinhaltete. Diese Institutionen sind: Industriebank - Volkskreditbank - Syrian Airlines - Kooperative Agrarbank - Sparkasse.
Die Europäische Union hat auch beschlossen, teilweise Ausnahmen vom Verbot des Exports von Luxusgütern nach Syrien zu gewähren, was sich auf den Handel und den Import einiger Produkte auswirken könnte, die in den letzten Jahren verboten waren.
Diese Entscheidung erfolgt im Rahmen der Bemühungen der Europäischen Union, den Wiederaufbau Syriens zu unterstützen und neue Beziehungen zur aktuellen syrischen Regierung aufzubauen.