Syrisches Finanzministerium: Wiederaufnahme der Ausstellung von Finanzquittungen in allen Provinzen ab Sonntag
July 30, 202588 AufrufeLesezeit: 2 Minuten

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Das syrische Finanzministerium gab heute, am Mittwoch, bekannt, dass die Ausstellung von Finanzquittungen in allen Finanzdirektionen der Provinzen ab dem kommenden Sonntag, dem 3. August, wieder aufgenommen wird.
In einer Mitteilung über ihren Telegram-Kanal erklärte das Ministerium, dass diese Maßnahme gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 15 von 2021 über die Immobilienumsatzsteuer erfolgt und in Absprache mit den Ministerien für Inneres, Lokalverwaltung und Umwelt / Generaldirektion für Immobilienangelegenheiten sowie im öffentlichen Interesse liegt. Dies geschieht, bis das neue Gesetz über die Immobilienumsatzsteuer in Syrien erlassen wird, um die erforderlichen Finanzquittungen für die Errichtung, Änderung oder Übertragung von Immobilienrechten auf Dritte zu erleichtern.
Die Mitteilung fügte hinzu: "Die Vertragsparteien oder eine von ihnen müssen den zwischen ihnen abgeschlossenen Kaufvertrag vorlegen, wobei dieser Vertrag den vereinbarten tatsächlichen Preis enthalten muss, und die Finanzstempelgebühr muss ordnungsgemäß entrichtet werden".
Es ist nicht erforderlich, bei der Beurkundung von Kaufverträgen einen Nachweis über die Zahlung von 50 % des geltenden Werts in einer der Banken in Syrien vorzulegen. Das Finanzministerium ermutigt jedoch - zum Schutz der Beteiligten und zur Sicherung ihrer Rechte - den Käufer oder seinen gesetzlichen Vertreter, den Verkaufserlös in einer der Banken in Syrien einzuzahlen, wo gemäß den Anweisungen der Zentralbank von Syrien jederzeit der volle eingezahlte Betrag bei Bedarf abgehoben werden kann.
Gemäß der Mitteilung wird bei der Berechnung der Immobilienumsatzsteuer der zuvor festgelegte geltende Wert in den Finanzdirektionen um 30 % für Wohnimmobilien reduziert. In Gebieten ohne festgelegte Werte wird der im Kaufvertrag festgelegte Wert als Grundlage für die Steuer herangezogen.
Gemäß der Mitteilung wird die Sicherheitsgenehmigung als Voraussetzung für die Ausstellung von Finanzquittungen aufgehoben und durch ein Dokument ersetzt, das bescheinigt, dass dem Abschluss des Immobiliengeschäfts innerhalb von drei Monaten nichts im Wege steht und sofort zusammen mit der Finanzquittung ausgestellt wird.