In einem Schritt, der darauf abzielt, das Gleichgewicht zwischen Sicherheitsüberlegungen und wirtschaftlichen Interessen zu stärken, hat das jordanische Innenministerium eine Reihe neuer Beschlüsse angekündigt, die die Einreise und Ausreise syrischer Bürger nach und von den Gebieten des Königreichs in Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen regeln.
Die neuen Beschlüsse erleichtern verschiedenen Gruppen syrischer Staatsbürger, die im Land leben oder in Jordanien einreisen möchten. Es wurde den Dozenten der jordanischen Universitäten mit syrischer Staatsbürgerschaft erlaubt, ebenso wie den syrischen Studenten, die an jordanischen Universitäten und Community Colleges studieren, ohne vorherige Genehmigung in das Königreich einzureisen, vorausgesetzt, dass ihre Registrierung an den jordanischen Bildungseinrichtungen auf anerkannten Grundlagen beruht.
Das Ministerium klärte jedoch, dass diese Ausnahme nicht für syrische Studenten gilt, die derzeit in Syrien leben, auch wenn sie eine Universitätszulassung haben, da sie eine vorherige Genehmigung einholen müssen.
Das jordanische Innenministerium hat auch allen syrischen Staatsbürgern, die Handelsregistereinträge im Königreich haben, unabhängig vom registrierten Kapital, erlaubt, ohne vorherige Genehmigung zwischen Syrien und Jordanien zu reisen, vorausgesetzt, dass sie gültige jordanische Berufslizenzen besitzen und keine Sicherheitshindernisse vorliegen, die sie am Betreten Jordaniens hindern.
Syrische Staatsbürger, die in Syrien leben und in jordanische Handelsregister eingetragen sind, ohne zuvor in das Königreich eingereist zu sein, müssen jedoch eine vorherige Genehmigung einholen.
Die bisherigen Anweisungen für Investoren der Kategorien (A, B, C) mit Investitionskarten sowie für syrische Investoren mit Handelsregistern von über 50.000 jordanischen Dinar bleiben in Kraft.
In Bezug auf Immobilien wurde syrischen Staatsbürgern, die Grundstücke oder Gebäude im Königreich besitzen, sowie ihren Familien erlaubt, ohne vorherige Genehmigung nach Syrien zu reisen und zurückzukehren, vorausgesetzt, dass der Immobilienwert gemäß der Schätzung des Land- und Flächenamtes nicht weniger als 50.000 jordanische Dinar beträgt und ihre Sicherheitsaufzeichnungen frei von Hindernissen sind.
Syrische Staatsbürger, die in Syrien leben und Grundbucheinträge haben, ohne zuvor in das Königreich eingereist zu sein, müssen ebenfalls eine vorherige Genehmigung beantragen.
Die Entscheidung betrifft auch die Gruppe der syrischen Rentner, die Renten von der Sozialversicherungsbehörde in Jordanien beziehen, die frei reisen können, ohne vorherige Genehmigung, vorausgesetzt, es liegen keine Sicherheitshindernisse vor.
Diese Maßnahmen spiegeln das Bestreben Jordaniens wider, die Beziehungen zur syrischen Seite im Rahmen einer Regulierung zu stärken, die sowohl Sicherheits- als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.