Der syrische Präsident erlässt eine Verordnung zur Bildung eines neuen Volksratswahlkomitees.

Der syrische Präsident Ahmad Al-Shara hat gestern, am Freitag, den 13. Juni, Dekret Nr. 66 erlassen, das die Bildung des Obersten Wahlkomitees für die Parlamentswahlen vorsieht, als neuen Schritt zur Organisation der bevorstehenden Parlamentswahlen im Land.
Das neue Komitee wird von Mohammad Taha Al-Ahmad geleitet und umfasst folgende Mitglieder:
Hasan Ibrahim Al-Daghim, Imad Yakoub Barq, Lara Shaher Aizouki, Nawar Elias Najmeh, Mohammad Ali Mohammad Yassin, Mohammad Khader Wali, Mohammad Yasser Kahala, Hanan Ibrahim Al-Balkhi, Badr Al-Jamous und Anas Al-Abdah.
Das Dekret gibt dem Obersten Komitee die volle Aufsichtsbefugnis über die Bildung von untergeordneten Wählergremien, die damit beauftragt sind, zwei Drittel der Mitglieder des Parlaments zu wählen, während das verbleibende Drittel vom Präsidenten ernannt wird.
Das Dekret sieht auch vor, dass die Anzahl der Parlamentsmitglieder 150 beträgt, die je nach Bevölkerungszahl auf die Provinzen verteilt sind, wobei zwei Hauptkategorien für die Vertretung anerkannt werden: die Adligen und die Intellektuellen, gemäß den Bedingungen, die vom Obersten Wahlkomitee festgelegt werden.
Die Verteilung der Wahlkreise nach Provinzen erfolgt wie folgt:
Aleppo: 20 Sitze
Damaskus: 11 Sitze
Damaskus Vorstadt: 10 Sitze
Homs: 9 Sitze
Hama: 8 Sitze
Latakia: 6 Sitze
Tartus: 5 Sitze
Idlib: 7 Sitze
Deir ez-Zor: 6 Sitze
Al-Hasakah: 6 Sitze
Raqqa: 3 Sitze
Daraa: 4 Sitze
As-Suwayda: 3 Sitze
Quneitra: 2 Sitze
Diese Formation ist ein wesentlicher Schritt zur Vorbereitung auf wichtige Wahlen für die Zukunft des politischen Lebens in Syrien, da die Behörden bestrebt sind, die verfassungsrechtlichen Institutionen neu zu strukturieren und eine parlamentarische Vertretung gemäß neuen rechtlichen und organisatorischen Mechanismen zu gewährleisten.